Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994), eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1 500 Volt, und zwar 1. im Anschluss an bestehende Anlagen zur Gewinnung oder Verteilung elektrischer Energie, 2. zur Gewinnung elektrischer Energie mit einer Nennleistung bis einschließlich 150 Kilowatt und 3. die Errichtung von Blitzschutzanlagen
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Karlheinz Bentlage
GISA-Zahl: 33411729