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WKO Firmen A-Z

Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz

Michael Weinberg

Geschäftsbezeichnung:
Wiener Fremdenführer - Austria Guide
Adresse:
1220 Wien, Schüttaustr. 1-39/9/5
Rechtsform:
Einzelunternehmer
Sonstige Informationen nach §14 UGB:
Keine
Telefon *:
+43 699 18182134
Mobiltelefon *:
+43 699 18182134
Fax *:
+43 1 9677883
Web:
http://www.guidevienna.eu
E-Mail **:
m.weinberg@chello.at
Anwendbare Rechtsvorschriften:
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gewerbeordnung 1994, Fassung vom 12.08.2011
Fremdenführer
§ 108. (1) Einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Fremdenführergewerbes (§ 94 Z 21) bedarf es für die Führung von Personen, um ihnen
1.
die historischen Reichtümer und das künstlerische und kulturelle Erbe Österreichs (öffentliche Plätze und Gebäude, Sammlungen, Ausstellungen, Museen, Denkmäler und Erinnerungsstätten, Kirchen, Klöster, Theater und Vergnügungsstätten, Industrie- und Wirtschaftsanlagen, Brauchtumsveranstaltungen sowie Besonderheiten von Landschaft, Flora und Fauna),
2.
die gesellschaftliche, soziale und politische Situation im nationalen und internationalen Zusammenhalt,
3.
sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen
zu zeigen und zu erklären.
Weitere Aufsichtsbehörde (gem. ECG):
keine

Offenlegung nach Mediengesetz und Lehrbetriebsinformationen

Medieninhaber
Michael Weinberg
Firmensitz (Ort der Hauptniederlassung)
Wien
Unternehmensgegenstand
Fremdenführer

Berechtigungen

Etwaige spezielle berufsrechtliche Vorschriften finden Sie auf der Website der Fachgruppe bzw. im Rechtsinformationssystem des Bundes

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