Elektrotechniker, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1500 Volt, und zwar 1. im Anschluss an bestehende Anlagen zur Gewinnung oder Verteilung elektrischer Energie, 2. zur Gewinnung elektrischer Energie mit einer Nennleistung bis einschließlich 150 Kilowatt und 3. die Errichtung von Blitzschutzanlagen (Par.210 GewO.1994). Nunmehr: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1500 Volt, und zwar 1. im Anschluss an bestehende Anlagen zur Gewinnung oder Verteilung elektrischer Energie, 2. zur Gewinnung elektrischer Energie mit einer Nennleistung bis einschließlich 150 Kilowatt und 3. die Errichtung von Blitzschutzanlagen. Geändert auf: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1500 Volt, und zwar 1. im Anschluss an bestehende Anlagen zur Gewinnung oder Verteilung elektrischer Energie, 2. zur Gewinnung elektrischer Energie mit einer Nennleistung bis einschließlich 150 Kilowatt und 3. die Errichtung von Blitzschutzanlagen und die Errichtung von Alarmanlagen (Wirksamkeit: 22.5.2017)
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Kurt Hufnagl
GISA-Zahl: 24071741