Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mitdem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböden sowie von Gipskartonwänden sowie von fest verschraubten Gegenständen wie etwa Sanitäranlagen nach Begutachtung und Beurteilung durch einen befugten Baumeister oder Inhaber des Teilgewerbes Erdbau zur Vorbereitung des Abrisses des Gebäudes durch befugte Baumeister und Inhaber des Teilgewerbes Erdbau, sofern von dendazu befugten Gewerbetreibenden sämtliche Öl-, Dampf-, Strom-, Gas- und Wasserleitungen und Rohre ordnungsgemäß nach den jeweils geltendenVorschriften und Richtlinien von den Versorgungsnetzen getrennt und für den Abbruch vorbereitet sowie entsprechende schriftliche Bestätigungen ausgestellt wurden
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl: 14789069