FG Transporteure
Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit fünf Kraftfahrzeugen (Par.2 Abs.2 Z.2 und Par.3 Abs.1 Güterbeförderungsgesetz 1995) (Geschäftsführer: Herr Siegfried Schöffauer, aufgrund der erteilten Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises, eingeschränkt auf den Transport von Kunstgegenständen, Ausstellungsbedarf, Antiquitäten und Musikinstrumenten). Geändert auf: Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 5 Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 2 Z. 2 und § 3 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 106/2001), für die Dauer der Bestellung des Herrn Siegfried Schöffauer zum gewerberechtlichen Geschäftsführer mit der Auflage, dass das Gewerbe nur im Umfang des Gewerbes Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 5 Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 2 Z. 2 und § 3 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 106/2001), eingeschränkt auf den Transport von Kunstgegenständen, Ausstellungsbedarf, Antiquitäten und Musikinstrumenten, ausgeübt werden darf (Wirksamkeit: 10.9.2001). Geändert auf: Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 5 Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 2 Z. 2 und § 3 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995) (Wirksamkeit: 29.4.2015)
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Dr. Mag. Johannes Ramharter
GISA-Zahl: 24467728
Gewerbewortlaut
Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit fünf Kraftfahrzeugen (Par.2 Abs.2 Z.2 und Par.3 Abs.1 Güterbeförderungsgesetz 1995) (Geschäftsführer: Herr Siegfried Schöffauer, aufgrund der erteilten Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises, eingeschränkt auf den Transport von Kunstgegenständen, Ausstellungsbedarf, Antiquitäten und Musikinstrumenten). Geändert auf: Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 5 Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 2 Z. 2 und § 3 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 106/2001), für die Dauer der Bestellung des Herrn Siegfried Schöffauer zum gewerberechtlichen Geschäftsführer mit der Auflage, dass das Gewerbe nur im Umfang des Gewerbes Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 5 Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 2 Z. 2 und § 3 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 106/2001), eingeschränkt auf den Transport von Kunstgegenständen, Ausstellungsbedarf, Antiquitäten und Musikinstrumenten, ausgeübt werden darf (Wirksamkeit: 10.9.2001). Geändert auf: Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 5 Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 2 Z. 2 und § 3 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995) (Wirksamkeit: 29.4.2015)
Gewerberechtliche Geschäftsführung
Dr. Mag. Johannes Ramharter
GISA-Zahl
24467728
Berufszweig
Konzessionierte Unternehmungen - grenzüberschreitend
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Magistratisches Bezirksamt des XXIII. Bezirkes
Adresse
1230 Wien, Großmarktstraße 6
Datum
Seit 30.06.1997 (kann vom Gründungsdatum abweichen)