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WKO Firmen A-Z

Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz

Markus Andreas Henneth

Geschäftsbezeichnung:
securityconcepts
Adresse:
Eichbergstrasse 5a, 3451 Plankenberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Link):
http://www.securityconcepts.at
Rechtsform:
Einzelunternehmen
Sonstige Informationen nach §14 UGB:
keine
Telefon *:
+43 (2274) 21 623
Mobiltelefon *:
+43 (699) 1600 6600
Web:
http://www.securityconcepts.at
E-Mail **:
office@securityconcepts.at
Anwendbare Rechtsvorschriften:
BGBl. Nr. 194/1994 (GewO 1994)
unter http://www.ris2.bka.gv.at nachzulesen
Weitere Aufsichtsbehörde (gem. ECG):
keine

Offenlegung nach Mediengesetz und Lehrbetriebsinformationen

Medieninhaber
Henneth Markus
Firmensitz (Ort der Hauptniederlassung)
Plankenberg
Unternehmensgegenstand
Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)
§ 129.
(1) Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§ 94 Z 62) bedarf es für
1. die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse,
2. die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen,
3. die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens,
4. die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen,
5. die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern,
6. die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen,
7. den Schutz von Personen,
8. das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen Z 2 bleibt von dieser Bestimmung unberührt.

Berechtigungen

Etwaige spezielle berufsrechtliche Vorschriften finden Sie auf der Website der Fachgruppe bzw. im Rechtsinformationssystem des Bundes

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