Gewerbsmäßige Beförderung von Geld- und Wertsachen in Gepanzerten Fahrzeugen, beschränkt auf ...erweitert auf...erweitert auf...(näheres siehe Akt). Abänderung der Konzession insofern, als die Beförderung von Geld- und Wertsachen in Gepanzerten und elektronisch Gesicherten bzw. in Gepanzerten oder elektronisch Gesicherten Fahrzeugen erfolgen kann (Wirksamkeit: 18.8.95, MBA 2-G/G/5984/95 v.15.9.95). Erweitert auf: gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit 150 Kraftfahrzeugen, eingeschränkt auf die Beförderung von Geld- und Wertsachen in Gepanzerten und elektronisch Gesicherten bzw. in Gepanzerten oder elektronisch Gesicherten Fahrzeugen (Wirksamkeit: 3.6.98, MBA 2-G-G/8541/98 v.26.8.98). Geändert auf: Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 150 Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 2 Z 2 und § 3 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 in der Fassung BGBl. I Nr. 106/2001), eingeschränkt auf die Beförderung von Geld- und Wertsachen in gepanzerten und elektronisch gesicherten bzw. in gepanzerten oder elektronisch gesicherten Fahrzeugen (Wirksamkeit: 11.8.2011)
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Regina Elisabeth Mittermayer-Knopf
GISA-Zahl: 23487864